GEBRAUCHSINFORMATION
IHRES SERVIER-PRODUKTES
Ab sofort auch in digitaler Form auf GI 4.0 ® verfügbar
Website von GI 4.0 ®
Die Webseite von GI 4.0 ® kann auch unter gebrauchsinformation4-0.de abgerufen werden. Durch Eingabe des Arzneimittelnamens ins Suchfeld der Startseite ist es möglich, die gesuchte Gebrauchsinformation aufzurufen.
#Was ist GI 4.0 ®?
Mit GI 4.0 ® sind ab jetzt die aktuellen Gebrauchsinformationen all unserer Produkte digital verfügbar. Somit sind Patienten und Patientinnen nicht mehr länger allein auf die Gebrauchsinformation in Papierform angewiesen und können schnell und unkompliziert alle wichtigen Informationen online oder über die App abrufen.
Die Gebrauchsinformation, auch Beipackzettel oder Packungsbeilage genannt, gibt wichtige Informationen zur Anwendung des Arzneimittels, sowie unter anderem Hinweise auf mögliche Wechsel- und Nebenwirkungen.
Wie finde ich Gebrauchsinformationen auf GI 4.0 ®?
Ab jetzt ist es für Patienten und Patientinnen möglich, die Gebrauchsinformationen zu unseren Arzneimitteln digital abzurufen. Dafür genügt ein einfaches Scannen des Data Matrix Codes auf der Arzneimittelpackung mit der App. Diese kann kostenlos heruntergeladen werden.
Vorteile von GI 4.0 ®
GI 4.0 ® bietet viele Vorteile: Durch die klare Gliederung der Inhalte ist die digitale Gebrauchsinformation anwenderfreundlich gestaltet und kann auch nach bestimmten Stichworten, wie z. B. „Schwangerschaft“, durchsucht werden. Des Weiteren können Schrift und Abbildungen beliebig vergrößert und verkleinert werden. Auch ein Herunterladen von PDF-Dateien, z. B. zum Ausdrucken, ist möglich. Zusätzlich gibt es für Patient:innen mit Sehbehinderungen eine Vorlese-Funktion. Ein großer Vorteil besteht aber auch darin, dass innerhalb kürzester Zeit Updates der Gebrauchsinformation zur Verfügung stehen. Neue und sicherheitsrelevante Informationen erreichen Patient:innen dadurch deutlich schneller als über den üblichen Weg der Packungsbeilage in Papierform.
Hintergrundinformationen zu
GI 4.0 ®
Die App GI 4.0 ® wurde 2016 als Pilotprojekt durch ein Konsortium aus pharmazeutischen Unternehmen, Verbänden der pharmazeutischen Industrie, Patienten- und Apothekenverbänden gestartet und seitdem beständig weiterentwickelt.
Begleitet wurde das Konsortium in der Aufbauphase durch die Bundesoberbehörden im Bereich des Gesundheitswesens (BfArM & PEI). Das Angebot wird verantwortet durch die Rote Liste Service GmbH.